Herzlich Willkommen

auf meiner Internetseite „Gefahrgutberatung Taunus“.

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regelmäßig erweitert und aktualisiert.“

Gefahrgutbeauftragter

Ich biete die Übernahme der Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter in Ihrem Unternehmen für die folgenden Verkehrsträger an:
– Straße
– Eisenbahn
– Binnenschifffahrt
– Seeverkehr

Unterweisungen nach Kapitel 1.3 ADR/ RID/ ADN/ IMDG-Code

Gem. Kapitel 1.3 ADR/ RID/ ADN/ IMDG-Code müssen alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen sein.

Schulung von beauftragten Personen

Führungskräfte und beauftragte Personen im Unternehmen nehmen Pflichten des Unternehmers wahr und müssen dementsprechend im Bereich Beförderung gefährlicher Güter besonders geschult und unterwiesen sein.